Wir wirken für Hamburg

Förderanträge

Aufgrund des derzeit sehr hohen Antragsaufkommens können keine weiteren Anträge mehr angenommen werden.

Was Kann Gefördert Werden?

Die Zwecke, die eine Stiftung fördern kann, sind in ihrer Satzung abschließend festgeschrieben. Die Stiftung Hamburger Hilfsspende fördert Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Wohlfahrtspflege & mildtätige Zwecke. Wir unterstützen ausschließlich Institutionen, Projekte und Aktionen in Hamburg. Einzelpersonen werden von der Stiftung nicht unmittelbar gefördert.

Einmalige & Längerfristige Förderung

Die Stiftung Hamburger Hilfsspende unterstützt Projekte und Aktionen mit Einzelfördermaßnahmen, fördert aber auch längerfristig Projekte. Eine längerfristige Förderung umfasst 3 bis 5 Jahre.

Wann Erfolgt Die Fördermittelvergabe?

Die Fördermittel werden 2x jährlich vergeben. Die erste Verteilung erfolgt im Mai/Juni und die zweite Verteilung im November/Dezember.

Wie Stelle Ich Einen Förderantrag?

Förderanträge stellen Sie über das SHH Förderantragsformular.

Impressum

Stiftung

Stiftung Hamburger Hilfsspende

Adolphsplatz 1

20457 Hamburg

 

Tel:   040 360 089 63

Fax:  040 360 089 60

Mail: post@hamburger-hilfsspende.de

 

Rechtsfähige und gemeinnützige

Stiftung bürgerlichen Rechts

Stiftungsvorstand

Bernhard Rolfes

Geschäftsführung

Antonia Schmidt-Busse

Inhalt verantwortlich

Antonia Schmidt-Busse

Aufsichtsbehörde

Justizbehörde Hamburg

Amt für Justizvollzug und Recht

– Stiftungsangelegenheiten –

Drehbahn 36

20354 Hamburg